Im Ergebnis der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen vom 15. April 2020, wurde kein Termin für die Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebs von Fahrschulen getroffen.
Darüber hinaus wurde vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frau und Familie die Dritte Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht, welche den Ausbildungsbetrieb in Fahrschulen vorerst bis zum 06. Mai 2020 untersagt.
Aus diesem Grund darf leider weiterhin keine theoretische und praktische Fahrausbildung durchgeführt werden.